Gesetze der Ortschaften: Corazur und Porta Plata

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02 Jul 2011 08:24 - 25 Mär 2013 17:48 #7 von isladora_admin
Gesetze der Ortschaften: Corazur und Porta Plata wurde erstellt von isladora_admin
Die gültigen Gesetze Isladoras sind jeweils in Corazur und Porta Plata auf den Gesetzestafeln in der Öffentlichkeit nachzulesen.


Die Gesetze:

Durch die Gnade der Götter, unterstehen beide Städte Porta Plata und Corazur der Jurisdiktion unseres hochwohlgeborenen und geliebten Barones Marian, Ludwig, Leopold, Karl Gustav von Glenshire. Dieser legt für die beiden Städte Porta Plata und Corazur, Kraft der ihm von den Göttern verliehenen Macht, folgende Gesetze fest.

1. Es ist verboten sich innerhalb der Orte durch tragen einer Kopfbedeckung zu verhüllen. Jeder hat jederzeit offen sein Gesicht zu zeigen, wer es nicht tut führt wohl nichts gutes im Schilde.

2. Das offene Tragen von Waffen ist ohne eine Waffenlizens verboten.
Gezückte Waffen versetzen die Bewohner in Angst.
Eine Lizenz ist beim hochwohlgebohrenen Baron höchstselbst zu beantragen.

3. Das ausüben jedweder Magie ist ohne Magielizens verboten.
Eine Lizenz ist beim hochwohlgebohrenen Baron höchstselbst zu beantragen.
Der verantwortungsvolle Umgang mit Magie sollte ihm nachgewiesen werden können.

4. Nekromanie und unnatürliche Experimente an Toten, sind strengstens untersagt und ziehen drastische Strafen nach sich.

5. Ketzerei, Gotteslästerung und Gottlosigkeit in Worten und Taten sind strengstens verboten.

6. Diebstahl, Raub, Mord, Erpressung und jedwede Handlung die nach moralischem Handeln einem friedlichen Miteinander abträglich erscheint, sind verboten.

7. Unsittliche Bemerkungen, das Belästigen der Weiber und sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten.

8. Rassistische Reden gegen andere Rassen sind verboten. Tatsachen dürfen geäussert werden.

9. Selbstjustiz ist verboten, alle Straftaten, ohne Ausnahme, sind der Wache zu melden.

10. Den Anweisungen der Wache ist Folge zu leisten, Angriffe auf die Wache in Worten und Taten werden strengstens bestraft.
Die Wachen vertreten das Gesetz und somit unseren hochwohlgebohrenen Baron höchstselbst.

11. Es ist streng verboten ohne Lizenz magisch herbeigezauberte Wesen, oder tierische Begleiter mit in die Städte zu bringen.
Wir wollen nicht, dass sich das einfache Volk, dass die Götter unserer Fürsorge unterstellten, ängstigen muss. Eine Lizenz ist beim hochwohlgebohrenen Baron höchstselbst zu beantragen.

Über Streitfälle und Strafmass entscheidet unser geliebter Herrscher, oder ein von ihm benannter Richter.
Letzte Änderung: 25 Mär 2013 17:48 von Dretch. Grund: Überarbeitung vom März 2013 (Dretch)

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12 Mai 2013 17:10 #3958 von Dretch
Ratsmitglieder - Status


Abgesandter für Bürgerbelange Corazur´s-> derzeit unbesetzt

Ausbilder der Bürgerwehr-> Melina Dalbane

Beauftragter für Forstwirtschaft und Jagd-> derzeit unbesetzt

Gesandter der Akademie zu Corazur-> Gallad Enhaushed´van

Gesandter klerikaler Belange-> derzeit unbesetzt

Hafenmeister zu Porta Plata-> William MacBradaig

Vorsteher Porta Plata-> Sarafeé Albae


Die eingesetzten Ratsmitglieder verfügen über die Pflichten ihr Amt treu der Baronschaft gegenüber zu erfüllen und zum Wohle der Bürgerschaft.

In Fällen der Not, Krieg, Unterbindung einer Straftat, als auch Verfolgung von Straftätern besitzen die Ratsmitglieder das Privileg Mitglieder der Garde zur Unterstützung aufzufordern.
Dieser Aufforderung ist nachzukommen, wer sich derer wiedersetzt macht sich selbst strafbar.

Ratsmitglieder besitzen Embleme (Brosche bzw. Anstecknadel), welche sie bei sich zu tragen und auf Anweisung vorzuzeigen haben.

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